Allgemeine Kaufabwicklung

(Änderungen vorbehalten)

Auf dieser Seite möchte ich meine allgemeine Kaufabwicklung erläutern.

 

Meine Welpen wachsen im Haus und Garten auf, haben viel Sozialkontakt . Sie werden drei Mal entwurmt, geimpft, gechippt, erhalten einen EU-Pass und ein Welpenstarter-Set und vielen zusätzlichen nützlichen Dingen und einer Fütterungsanleitung. Ich möchte weiterhin Kontakt zu meinen Welpenkäufern haben und wissen wie es "meinen Hunden" geht und wo sie sind. Deshalb habe ich ein Erstkaufsrecht mit einer hohen Vertragsstrafe in dem Kaufvertrag verankert. Sie wird eingesetzt, wenn der Hund ohne mein Wissen (schriftlich Benachrichtigung) verkauft wird. Ich bin immer bereit, bei einer Weitervermittlung, zu helfen oder im Einzelfall einen Hund zurück zunehmen.

Haben sie Interesse an einem Welpen aus meiner Zucht, sollten sie sich den Wurf bis zum Ende der 5. Lebenswoche anschauen und sich zwei Welpen mit erster Wahl und zweiter Wahl aussuchen. Bei der Besichtigung bzw. Auswahl sind dann 800,- fällig zur  Aufnahme in die Interessentenliste. Ich behalte mir das Recht (bis zur Vollendung der achten Lebenswoche) vor, mich gegen einen Interessenten zu entscheiden, die 800,- werden dann zurückgegeben. Die Welpen werden (nach Möglichkeit der Erst- und Zweitwahl nach Ihren Fähigkeiten und Einsatzbereichen) von mir verteilt. Alle Interessenten müssen vorher einmal bei mir gewesen sein um entscheiden zu können, ob sie die nötigen Fähigkeiten besitzen einen Belgier zu halten und auszubilden.  Ich reserviere keine Welpen ohne persönlichen Kontakt!!!

 Manchmal gibt es bis zur Abgabe des Welpen schwerwiegende Gründe für Sie oder für mich, die eine Übernahme/-Gabe des Welpen unmöglich macht. Für Sie: Krankheit, Trennung, Umzug usw. Für mich:  Wenn der Welpe sich von seinen Eigenschaften so ändert, dass ich nicht mit ruhigem Gewissen diesen Welpen in die vorher angedachte "Familie" geben kann. Ich bin es Ihnen als Käufer, der Rasse, meinen Welpen und der Umwelt schuldig die Welpen nach bestem Wissen und Gewissen so zu "verteilen", dass es allen Beteiligten damit gut gehen kann. Wenn ich Dinge erfahre die mich annehmen lassen, dass es der Welpe dort nicht gut hat, z.B. reine Zwinger- oder Kettenhaltung mit sehr wenig Kontakt zur Außenwelt oder unangebrachte, altertümliche Erziehungsmaßnahmen, z.B. Tele usw., dann bekommen sie keinen Welpen!!!

Die Restzahlung von 850,- wird bei der Übergabe des Welpen geleistet und dann ein Kaufvertrag gemacht. Sollte der Welpe ins Ausland gehen, wird ein zusätzlicher Betrag von 50,- für die Auslandsanerkennung (inkl. Porto) der Ahnentafel  fällig.

Bei Unklarheiten bin ich gerne bereit Auskunft zu geben. Ich würde mich freuen sie in der mittlerweile großen "Familie - ad multos annos" begrüßen zu dürfen.

 

Liebe Grüße                                                                                                                      Britta Beierl